Ab 1. Juli 2008 wird der Energieausweis für alle bestehenden Gebäude schrittweise Pflicht. Jeder der sich dann für ein Haus oder eine Eigentumswohnung zum Kaufen oder Mieten interessiert, hat das Recht, sich einen gültigen Energieausweis vorlegen zu lassen. Für bestehende Mietverhältnisse gilt dieser Anspruch nicht.
Stichtage für einen Energieausweis sind:
ab 1. Juli 2008: für Wohngebäude mit Fertigstellung bis 1965
ab 1. Januar 2009: für Wohngebäude ab Fertigstellung 1966
ab 1. Juli 2009: für alle unbewohnten Gebäude
Für Eigentümer, die eine Modernisierung ihres Gebäudes planen, stellt der Energieausweis darüber hinaus eine kostengünstige Erstberatung dar. Er erfasst die wichtigsten Gebäudedaten, liefert Informationen über den energetischen Zustand des Gebäudes und zeigt, ob eine Sanierung grundsätzlich nötig ist. Auf Grundlage konkreter Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis kann eine Modernisierungsplanung erfolgen oder weitere detaillierte Energieberatungen aufbauen.
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