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Energiespar-Rechner

Energiespar-Rechner: Testen Sie hier die Energie-Effizienz Ihrer Immobilie und wie sich Sanierungsmaßnahmen für Sie rechnen.






Tipps und Hinweise zum Energieausweis

 

 


Wie lange gilt ein Energieausweis?


Energieausweise haben eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Wer dazwischen energetische Verbesserungen seines Gebäudes vornimmt, wird allerdings vor Ablauf der 10 Jahre einen neuen Energieausweis erstellen lassen, um die Vorteile gegenüber Käufern und Mietern auch nachweisen zu können.


Der politische Streit um den richtigen Energieausweis endete in einem Kompromiss. Weder die Wohnungswirtschaft, noch die Mieter- und Verbraucherverbände konnten sich gänzlich durchsetzen. Dass preiswerte Verbrauchsausweise nun generell bei Gebäuden ab fünf Wohnungen zugelassen werden, freut die Wohnungswirtschaft mit ihren überwiegend größeren Gebäuden. Der "kleine" Eigentümer mit nicht modernisiertem Haus wird zum Bedarfsausweis verpflichtet. Das scheint auf den ersten Blick nur eine kleine Hürde zu sein. Tatsächlich sind zwei Drittel des deutschen Gebäudebestandes aber vor 1978 erbaut worden. Wer also ein nicht modernisiertes, älteres Haus mit weniger als fünf Wohnungen besitzt, sollte bis Oktober 2008 den dann übergangsweise noch zulässigen verbrauchsbasierten Energieausweis erstellen lassen.



Was regelt die Energieeinsparverordnung?

Am 27.06.2007 hat das Bundeskabinett die neue Energieeinsparverordnung  beschlossen, die am 1.10.2007 in Kraft getreten ist. Damit ist klar, dass ab dem 1.7.2008 Energieausweise verpflichtend für Neubauten und Bestandsgebäude auszustellen sind. Bisher galt diese Pflicht nur für Neubauten.

Allerdings wird die Verpflichtung in bestimmten Phasen eingeführt:
•    ab 1. Juli 2008 für Wohngebäude, die bis 1965 errichtet wurden
•    ab 1. Januar 2009 für später fertig gestellte Wohngebäude
•    ab 1. Juli 2009 auch für Nichtwohngebäude

Bis zum 1. Oktober 2008 gilt für alle Wohngebäude die freie Wahl zwischen dem verbrauchsabhängigen und dem bedarfsorientierten Energieausweis.

Danach gelten folgende Bestimmungen:

  • Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die auf der Grundlage der Wärmeschutzverordnung 1977 oder später errichtet wurden, bleibt die Wahlfreiheit.
  • Für Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten, egal welches Baujahr, bleibt die Wahlfreiheit ebenfalls bestehen.

Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor Geltung der Wärmeschutzverordnung 1977 gebaut wurden, muss der bedarfsorientierte Energieausweis ausgestellt werden. Eine Ausnahme gilt für die Wohngebäude, die entweder schon bei der Baufertigstellung den energetischen Stand der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 aufgewiesen haben oder die gemäß diesem Standard modernisiert wurden In diesen Fällen bleibt ebenfalls die Wahlfreiheit bestehen.

 

 
Der bedarfsorientierte Energieausweis
Mit dem Energiebedarfswert wird ein objektiver Wert zum energetischen Zustand des Hauses ermittelt. Der Energiebedarfswert berechnet die Energie, die zum Heizen und für die Warmwasseraufbereitung benötigt wird. Zur Ermittlung des Wertes werden die Heizungsanlagen, die Anlagen zur Warmwasseraufbereitung und die Qualität der Außenwände und des Daches berücksichtigt.

Der Energiebedarfswert sagt nichts über den individuellen Energieverbrauch, der sich durch das Verhalten der Bewohner oder die Lage des Gebäudes ergibt, er ist ein objektiverer Richtwert als der Energieverbrauchskennwert. 

 

 

Der verbrauchsorientierte Energieausweis
Die Erstellung des verbrauchsorientierten Energieausweises wird auf die Verbrauchsabrechnungen der letzten 3 Jahre zurückgegriffen. Der Vorteil dieses Ausweises ist die einfache, kostengünstige Erstellung. Gleichzeitig lässt sich aus den Abrechnungen nur der durchschnittliche Heizwärmebedarf der Nutzer des Gebäudes ermitteln. Eine objektive Einschätzung des tatsächlichen Energiebedarf des Gebäudes ist auf dieser Grundlage nicht möglich.

 



Wer braucht einen Energieausweis?
Jeder Kauf- oder Mietinteressent für eine Wohnung oder ein Haus hat ab Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung das Recht auf Vorlage eines gültigen Energieausweises durch den Verkäufer oder Vermieter. Mieter in bestehenden Mietverhältnissen haben keinen Anspruch auf einen Energieausweis. Ein Energieausweis ist nur dann erforderlich, wenn ein Haus oder eine Wohnung verkauft, bzw. neu vermietet wird. 

 

 

Kosten für den Energieausweis
Wer darf einen Energieausweis ausstellen und wie teuer wird der Ausweis?

Energieausweise dürfen nur von qualifizierten und unabhängigen Dienstleistern erstellt werden, in der Regel Architekten, Ingenieure und oder geprüfte Energieberater im Handwerk, die alle bei der Deutschen Energieagentur registriert sein müssen.

Die Kosten für einen Energieausweis werden nicht gesetzlich geregelt. Vermutlich wird ein verbrauchsabhängiger Ausweis zwischen 50 und 150 Euro kosten, ein bedarfsorientierter Ausweis wird mit 100 bis 300 Euro teurer.

Totale Billigangebote ohne Messungen des Ausstellers vor Ort und Aufnahme der genauen Daten sind ungültig. Auch Modernisierungsempfehlungen sollte der Ausweis enthalten. Die Vorlage von unvollständigen und ungültigen Ausweisen kann ein Bußgeld in Höhe von mehreren tausend Euro nach sich ziehen.

Ein Energieausweis ist zehn Jahre gültig. Nach entsprechender energetischer Gebäudemodernisierung ist es natürlich sinnvoll, sich bereits früher einen neuen Ausweis ausstellen zu lassen, um die besseren Werte zu dokumentieren.

 



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